Für mehr unternehmerische Bewegungsfreiheit

Mobilien Leasing

Leasing

Die vorteilhafte Lösung für Ihr Unternehmen

Sie tätigen Investitionen, ohne Eigenkapitaleinsatz und schonen Ihren Kreditrahmen. Sie vermeiden äußere Einflussnahmen und bewahren sich Ihre unternehmerische Bewegungsfreiheit da Sie Ihre Liquidität behalten.

Dies ist nicht der Fall, wenn Sie über Ihre Hausbank leasen oder finanzieren. Dort wird der Kreditrahmen um jeden Finanzierungsbetrag geschmälert und die „BASEL II“ Richtlinien lassen die Maßstäbe für eine Kreditbeurteilung noch enger werden.

Es werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen plötzlich eine Bank den Kunden oder seine Branche in einem anderen (meist nicht besseren) Licht sieht oder ein neuer Betreuer andere Ansichten vertritt als sein Vorgänger. Teilweise gipfelt das in dem Hinweis, sich doch bitte eine andere Bank zu suchen. Wenn es erst einmal soweit gekommen ist, kann auch eine Leasingfirma nicht mehr weiterhelfen, da sie auf sehr gute Auskünfte der Hausbank des Kunden angewiesen ist. „Fremd-Leasen“ kann daher oft recht nützlich sein…!

Kosten

… werden kalkulierbar und entsprechen dem Nutzen:
Die Leasing-Raten sind über den Vertragszeitraum, auch bei steigenden Zinsen, unveränderbar. Damit haben Sie die Möglichkeit einer langfristigen Planung auf fester Kostenbasis. Ein anzuschaffendes Wirtschaftsgut sollte einen Ertrag erwirtschaften, der mindestens seine Anschaffungskosten abdeckt. Durch Leasing erreichen Sie das; denn ein geleaster Gegenstand erfüllt diese Anforderung in idealer Weise. Monat für Monat erwirtschaftet er neben der Leasingrate den kalkulierten Überschuss. Er finanziert sich somit laufend selbst und erspart Ihnen jegliche finanzielle Vorleistungen.

Steuerspareffekt

Die Leasing-Rate ist in der Regel steuerlich voll absetzbar. So kann es für ein ertragsstarkes Unternehmen sehr sinnvoll sein, durch kurze Laufzeiten auf hohe Leasing-Raten zu kommen. Da die Leasingraten in der Regel voll als steuerlicher Aufwand gewertet werden, kann der Teil der Leasingraten, der die AFA übersteigt, größtenteils aus ersparter Steuer finanziert werden.

Flexible Vertragsgestaltung

Die Laufzeit eines Leasingvertrages darf sich gemäß der Leasing- Erlasse nur zwischen 40 – 90 % der Abschreibungsdauer bewegen. Wenn diese wie bei KFZ z.B. 72 Monate beträgt, ergibt sich daraus eine mögliche Laufzeit für den Leasingvertrag von 29 – 64 Monaten.

Unabhängigkeit

Den Kauf des Wirtschaftsgutes leiten Sie in die Wege. Sie können also mit dem Lieferanten Ihrer Wahl völlig frei verhandeln. Entsprechend können Sie sich Rabatte und andere Zugeständnisse ausbedingen, die Ihnen dann durch Leasing nicht mehr verloren gehen. Wir sind völlig herstellerunabhängig und bieten Ihnen somit während der Vertragslaufzeit sämtliche Freiheiten, die Ihnen eine Hersteller-Leasingfirma nicht bieten kann oder darf. Auch wenn Sie bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen haben oder der Gegenstand schon von Ihnen genutzt wird, steht einer Leasing-Abwicklung in der Regel nichts im Wege.

Für die Abwicklung eines Vertrages benötigen wir eine Bankauskunft (mindestens 1 Jahr Bankverbindung). Bei höheren Werten kann es erforderlich sein, dass wir einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bilanz, BWA usw.) nehmen müssen. Natürliche Personen sollten uns Informationen über eine Schufa- und Selbstauskunft geben. Wir legen Wert auf eine einwandfreie Bonität und hoffen dafür auf Verständnis.

Die Unterhaltung des Wirtschaftsgutes, also die Kosten für den Betrieb wie Wartung, Steuern und Versicherung, obliegt Ihnen.

Ihre Vorteile

Keine langfristige Kapitalbindung.

Leasing garantiert den vollen Nutzeffekt bei möglicher 1OO%iger Fremdfinanzierung.

Leasing stärkt die Liquidität. Kreditlinien werden nicht berührt.

Der Wettbewerb erfordert Investitionen in jeder Konjunkturlage.

Flüssige Mittel können rentabler eingesetzt werden, um die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

Leasing bietet während der gesamten Laufzeit feste Raten und somit eine sichere und unkomplizierte Kalkulationsbasis.

Die Leasingraten sind steuerlich voll als Betriebsausgaben absetzbar. Die Verträge können individuell auf die Betriebsverhältnisse angepaßt werden. Es ergeben sich Vorteile, wenn die Laufzeit der Leasingverträge kürzer ist, als die steuerlich zulässigen Abschreibungsfristen.

Die Versteuerung von stillen Reserven entfällt, die beim Verkauf aus eigenem Bestand zwingend aufgelöst werden müssten.

Der Leasingnehmer kann im Rahmen der steuerrechtlich vorgegebenen Mindest-und Höchstgrenzen, die Laufzeit des Vertrages bestimmen.

Es besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen, vorzeitigen Vetragsauflösung. Damit sinkt das Investitionsrisiko und bietet schnelle Anpassungsmöglichkeiten.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner